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ISR 7, Juli 2015, Seite 233

Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem BFH-Urteil vom 11.3.2015 – Eine Bestandsaufnahme

Christian Gläser und Michael Birk

Mit Urteil vom (BFH v. – I R 10/14, BB 2015, 1317) hat der BFH entschieden, dass es sich bei dem Hinzurechnungsbetrag nach § 10 Abs. 1 Satz 1 AStG um einen Teil des Gewerbeertrags eines inländischen Unternehmens handelt, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt. Der Gewinn des inländischen Unternehmens aus Gewerbebetrieb ist deswegen um diesen Betrag nach § 9 Nr. 3 Satz 1 GewStG zu kürzen. Demgegenüber hatte der BFH in seinem Urteil vom (BFH v. – I R 4/05, BStBl. II 2006, 555) – ebenso wie die Finanzverwaltung (H 7.1 Abs. 1 GewStH 2009 [„Eigenständige Ermittlung des Gewerbeertrags“]) – den Hinzurechnungsbetrag noch ungeschmälert als Bestandteil des Gewerbeertrags i.S.d. § 7 GewStG angesehen. Es bedarf keiner prophetischen Gaben, um zu vermuten, dass sich die Finanzverwaltung und ihr folgend der Gesetzgeber nicht mit der nunmehr geschaffenen Rechtslage abfinden und daher mit einer entsprechenden Gesetzesänderung den status quo ante wiederherstellen wird. Dies sollte freilich zum Anlass genommen werden, die häufig überschießende Tendenz der Hinzurechnungsbesteuerung – jedenfalls soweit es die Systematik der Zurechnung der...

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