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ISR 10, Oktober 2015, Seite 337

Die Klärung der Verfassungswidrigkeit von Treaty Overrides im Spannungsfeld der Rechtsprechung des BVerfG und des BFH – Anmerkungen zu dem Beschluss des BFH v. 10.6.2015 – I R 66/09

Ingo Oellerich

Mit Beschl. v. (BFH v. – I R 66/09) hat der BFH nach Aufforderung durch das BVerfG die Gründe seines Vorlagebeschlusses v. (BFH v. – I R 66/09, BFHE 236, 304) zur Verfassungswidrigkeit des § 50d Abs. 8 Satz 1 EStG n.F. ergänzt. Spätestens hierdurch sollte der BFH den Weg für eine Klärung des Problems, ob Treaty Overrides verfassungsgemäß sind, frei gemacht haben.On request of the Federal Constitutional Court the Federal Tax Court has completed its reasoning in the ruling of January 10th 2012 – I R 66/09, BFHE 236, 304, regarding the unconstitutionality of art. 50d para. 8 sentence 1 of the German Income Tax Act (treaty override). With this ruling the Federal Tax Court has eliminated all obstacles to answer this issue.

I. Einführung

Treaty Overrides haben derzeit Konjunktur. Dies gilt nicht nur für den Gesetzgeber, der in den vergangenen Jahren vermehrt mit Wissen und Wollen unilaterale Bestimmungen erlassen hat, die im Widerspruch zu den vom selben Staat in einem DBA eingegangenen Verpflichtungen stehen. Gleichzeitig gilt dies auch für die aktuelle Literatur im internationalen Steuerrecht und die Rechtsprechung. Nur wenige Themen des internationalen Steuerrechts wurde...

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