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ISR 10, Oktober 2014, Seite 345

Anspruch auf Kindergeld für im EU-Ausland beim getrennt lebenden Ehegatten wohnende Kinder

Tanja Weimar

ISR.2014.10.R.04

AEUV Art. 267 Abs. 3; EStG § 32 Abs. 1 Nr. 1, § 62 Abs. 1 Nr. 1, § 63 Abs. 1, § 64 Abs. 2; VO Nr. 883/2004 Art. 1 Buchst. i Nr. 1 lit. i, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1 Buchst. j, Art. 7, Art. 11 Abs. 3, Art. 67, Art. 68, Art. 68a; VO Nr. 987/2009 Art. 60 Abs. 1

1. Ist in einem Fall, in dem eine in einem Mitgliedstaat (Inland) lebende Person Anspruch auf Kindergeld für Kinder hat, die in einem anderen Mitgliedstaat (Ausland) beim anderen, von ihm getrennt lebenden Ehegatten wohnen, Art. 60 Abs. 1 Satz 2 der VO Nr. 987/2009 anzuwenden mit der Folge, dass die Fiktion, wonach bei der Anwendung von Art. 67 und 68 der VO Nr. 883/2004 die Situation der gesamten Familie in einer Weise zu berücksichtigen ist, als würden alle Beteiligten --insbesondere was das Recht zur Erhebung eines Leistungsanspruchs anbelangt-- unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen, dazu führt, dass der Anspruch auf Kindergeld ausschließlich dem im anderen Mitgliedstaat (Ausland) lebenden Elternteil zusteht, weil das nationale Recht des ersten Mitgliedstaats (Inland) vorsieht, dass bei mehreren Kindergeldberechtigten der Elternteil anspruchsberechtigt ist, der das Kind in seinen Haus...

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