Bilanzposten-Kommentar
1. Aufl. 2017
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S. 49 A.I.3. Geleistete Anzahlungen
Literatur
Margreiter, Rechnungsabgrenzungsposten (Teil I), Einige Hinweise zum Bilanzsteuerrecht, FJ 95, 235; Mayr, Vorsteuerabzug und Rechnungsberichtigung bei Anzahlungen im Umsatzsteuerrecht, taxlex 14, 184.
Übersicht
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I. | Allgemeines | |||
II. | Inhalt des Bilanzpostens | |||
A. | Inhalt | |||
B. | Vorleistungen | |||
C. | Aktive Rechnungsabgrenzungen und sonstige Forderungen | |||
III. | Bilanzierung dem Grunde nach (Zugang) | |||
A. | Allgemeines | |||
B. | Betriebserwerb | |||
1. | Konkretisierter Kaufpreis | |||
2. | Fehlender Kaufpreis | |||
IV. | Aktivierung der Höhe nach (Erst- und Folgebewertung) | |||
A. | Anschaffungskosten | |||
B. | Nicht abnutzbarer Vermögensgegenstand | |||
C. | Außerplanmäßige Abschreibung | |||
1. | Wertminderung | |||
2. | Leistungsstörung | |||
V. | Deaktivierung | |||
VI. | Anhangangaben |
Kommentierung
I. Allgemeines
1
Für den Erwerb von immateriellen Anlagegegenständen geleistete Anzahlungen müssen separat im Bilanzpostenschema nach § 224 Abs 2 UGB ausgewiesen werden. Hiervon erfasst sind auch Anzahlungen für einen derivativen Firmenwert.
II. Inhalt des Bilanzpostens
A. Inhalt
3
Charakteristisch für genannte Bilanzpost ist, dass noch kein wirtschaftliches Eigentum an dem immateriellen Vermögen erlangt wurde. Wird das dem Erwerb zugrunde liegende Beschaffungsgeschäft erfüllt, ist eine Umbuchung ...