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ASoK 6, Juni 2022, Seite 232

Abfertigungsbemessung pro rata temporis bei Teilzeit nach dem Steiermärkischen Landes-Dienst- und Besoldungsrecht

1. Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung für Teilbeschäftigte nach § 298 Abs 10 Stmk L-DBR ändert sich die Höhe des zu multiplizierenden Letztbezugs mit dem Ausmaß der Durchschnittsarbeitszeit des Dienstnehmers während des gesamten Dienstverhältnisses.

2. Der EuGH hat wiederholt ausgesprochen, dass das Unionsrecht im Falle der Teilbeschäftigung einer Berechnung von Entgeltbestandteilen nach dem Pro-rata-temporis-Grundsatz nicht entgegensteht, wenn die Berücksichtigung einer im Verhältnis zum vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer reduzierten Arbeitszeit ein objektives Kriterium darstellt, das eine proportionale Kürzung der Ansprüche der betroffenen Arbeitnehmer erlaubt.

3. Der Gesetzgeber ist offenkundig davon ausgegangen, dass mit der Anordnung einer Durchrechnung ein für die Dienstnehmer zwar nicht in jedem Einzelfall günstigeres, aber insgesamt sachgerechteres Ergebnis erzielt wird. Eine Durchrechnungsbestimmung verhindert, dass sich eine Teilzeitperiode je nach ihrer zeitlichen Lagerung innerhalb des Dienstverhältnisses überproportional mindernd oder erhöhend auf einen Anspruch auswirken kann.

4. Bei der Ermittlung der Höhe der Bemessungsgrundlage werden teilz...

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