Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
1. Aufl. 2014
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S. 1833.4. Übernahme in die Bauausschreibung
Die ÖNORM B 2110 enthält in der aktuellen Fassung unter Pkt 4.2.3. folgende Bestimmung:
In den Leistungsverzeichnissen sind erforderlichenfalls eigene Positionen für folgende Leistungen vorzusehen:
11) Leistungen gem BauKG, die dem AN übertragen werden;
Gemeint ist damit, dass Hauptleistungen aus dem SiGe-Plan in eigenen Positionen auszuschreiben sind. Einen Anhaltspunkt, um welche Leistungen es sich handelt, liefert die Version 019 der Standardisierten Leistungsbeschreibung Hochbau (Download unter www.bmwfw.gv.at > Tourismus & Historische Bauten).
Die LG 01 Baustellengemeinkosten umfasst folgende Unterleistungsgruppen mit eigenständigen Positionen zum Thema Arbeitssicherheit:
ULG 0117 Schutzvorkehrungen und Abdeckungen,
ULG 0118 System-Gerüste,
ULG 0119 Schutzmaßnahmen gegen Absturz,
ULG 0121 Schutz- und sonstige Gerüste.
Eine LG 25 Sicherheits- und Schutzmaßnahmen für spätere Arbeiten ist zudem in Vorbereitung und wird in Kürze erscheinen.
Indem derzeit in den Standardleistungsbeschreibungen die Positionen für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei weitem nicht vollständig aufgenommen sind, kann eine Hauptleistung im Wesentlichen nur durch die Abgrenzung über...