Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
1. Aufl. 2014
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S. 1713.3. Muster für die Erstellung einer Unterlage für spätere Arbeiten
Unterlage für spätere Arbeiten
Unterlage für spätere Arbeiten (§ 8 BauKG, Download unter www.arbeitsinspektion.gv.at)
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Objekt | Adresse: |
Art des Bauwerks: |
Grundsätze
Mit der Unterlage werden die wichtigsten Bauwerksinformationen für später anfallende Wartungs-, Instandhaltungs-, Umbau- oder sonstige Bauarbeiten zur Verfügung gestellt. Die sicherheits- und gesundheitsschutzgerechte Durchführung der Arbeiten ist bereits bei der Planung zu berücksichtigen: Die Unterlage ermöglicht die Einbeziehung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung in die architektonische, technische und organisatorische Planung für die spätere Nutzung des Bauwerks. Die Unterlage schafft so eine Voraussetzung für die sicherheits- und gesundheitsgerechte Gestaltung der späteren Arbeitsvorgänge, einen besseren Schutz der Arbeitnehmer und damit auch für eine langfristige wirtschaftliche Nutzung und Instandhaltung der baulichen Anlage.
Die Unterlage muss
für alle Baustellen erstellt, bei Fortschritt der Arbeiten und Änderungen angepasst und bei späteren Arbeiten berücksichtigt werden,
Angaben über alle Merkmale des Bauwerks enthalten, die zum Schutz von Sicherhei...