Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
1. Aufl. 2014
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S. 1422.4. Notfallplanung
Es sind für die verschiedenen Möglichkeiten des Notfalls, wie zB
Unfall, Vergiftung, lebensbedrohende Erkrankungen,
Brand und Explosion,
Naturereignis (zB Lawinen, Hochwasser, Steinschlag),
Ereignis mit gefährlichen Medien (zB Strom, Gas, Industrieleitung) oder
Energieausfall,
abhängig von der jeweils konkreten Baustellensituation Notfallmaßnahmen zu planen. Entsprechend der Baustellensituation kommen nachstehende Instrumente als Notfallvorsorge mehr oder weniger zum Einsatz:
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Angabe zur Baustelle | Adresse, Lageplan, Zufahrten für Einsatzkräfte, Landeplatz für Helikopter im Baustelleneinrichtungsplan/Lageplan eintragen |
Erste Hilfe | von allen Anwesenden die Anwendung von Erster Hilfe im Bedarfsfall verlangen, ev bei Großbaustellen zusätzliche Einrichtungen für alle planen (zB Sanitätsraum) |
Notfallnummern | aushängen und alle unterweisen |
Benennung von verantwortlichen Personen | Ersthelfer, Lotsen, Meldestelle (insbesondere bei stationären Betrieben) |
Lotsenpunkte | definieren, vor Ort bezeichnen und alle Lotsen unterweisen; tägliche Einteilung von Lotsen mit Personenreserven planen |
Sammelstelle | definieren, vor Ort bezeichnen und alle unterweisen |
Rettungsmaßnahmen | zB Vorschreibung von Rettung... |