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Steinmaurer/Wenusch

Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)

1. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-3017-5

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Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) (1. Auflage)

S. 1091.6. Bestellung von Funktionen


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Abwicklung BauKG
Aktion
Anforderungen aus BauKG und ÖNORM B 2107
Umsetzung
Instrumente
Bestellung Projektleiter
Die Verpflichtungen des Bauherrn können an eine mit dem Projekt befasste Person übergeben werden
Die Pflichten des Bauherrn werden an eine mit dem Projekt befasste Person gem § 9 BauKG übertragen
Vertrag zur Pflichtenübertragung gem § 9 BauKG
Bestellung eines Planungs- und Baustellenkoordinators
  • Bestellung schriftlich, mit schriftlicher Zustimmung des Bestellten
  • bei Beauftragung einer juristischen Person/sonstigen Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit ist eine natürliche Person zu benennen
  • bestellte bzw benannte Person(en) muss/müssen einen Eignungsnachweis vorlegen
Bei größeren Projekten sollte die Mitwirkung des Planungskoordinators bei Angebotsbeurteilung ausdrücklich vereinbart werden.
Bei größeren Projekten sollte weiters die Mitwirkung des Baustellenkoordinators bei Erfordernis im Zuge der Mängelbehebung vereinbart werden. (Bestellung rechtzeitig vor Ausführung)
Vertrag bzw schriftlicher Arbeitsauftrag an externen/internen Planungs- und Baustellenkoordinator
Vertrag bzw intern schriftlicher Arbeitsauftrag mit Pflichtenübertragung als Planungskoordinator bzw Baustellenkoordinator ...


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