Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
1. Aufl. 2014
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1.4. Änderungen in der ÖNORM B 2107 Teile 1 und 2
Die Erstfassung der ÖNORM B 2107 hat das Ausgabedatum . Zwischen der Herausgabe der Erstfassung und der Veröffentlichung der überarbeiteten Fassung am liegen siebeneinhalb Jahre und damit eine Reihe von zwischenzeitlich erfolgten Klarstellungen durch die zuständige Behörde und aktuelle Erkenntnisse aufgrund von ergangenen einschlägigen Urteilen. Nachstehende Absätze geben einen kurzen Überblick über den Gesamtinhalt und die Änderungen (fett gedruckt) gegenüber der Ausgabe ÖNORM B 2107 Teil 1 bis 3:
S. 98Allgemein
Die Normumsetzung des BauKG besteht nur noch aus zwei Teilen:
-Teil 1: Funktionen und Pflichten im Rahmen des BauKG;
-Teil 2: Verfahren zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen sowie von Unterlagen für spätere Arbeiten;
Damit sollen Wiederholungen aufgrund teilweiser Überschneidungen zwischen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und Unterlage für spätere Arbeiten, die parallel entstehen, vermieden werden.
Der aktuelle Entwurf soll die Ausgabe ÖNORM B 2107 Teil 1-3:2007 ersetzen.
Wesentliche Änderungen
Berücksichtigung der Leitlinie für ortsveränderliche Arbeitsplätze (ZAI);
Reduktion, Neuaufnahme und Präzisierung...