Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG)
1. Aufl. 2014
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1.3. Kosten und Honorierung
Einerseits entstehen durch die Bestellung eines Koordinators für die Planungs- und Vorbereitungsphase Kosten, andererseits ergeben sich aber auch spezifische Entlastungen durch einen zügigeren Bauablauf durch Verringerung der Unfallzahlen, Ausfallzeiten und damit zusammenhängender Folgekosten sowie aus einem optimierten Zusammenwirken der an Planung und Ausführung eines Bauvorhabens Beteiligten. Insgesamt sind die sich aus Be- und Entlastungen ergebenden Auswirkungen auf Einzelpreise nicht quantifizierbar, dürften sich aber bei einer Gesamtbetrachtung ausgleichen. Auswirkungen auf Löhne und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht gegeben.
Von der EU-Kommission wurden mit der Veröffentlichung der Baustellenrichtlinie je nach Schwierigkeitsgrad und Anzahl der Beteiligten Kostenvorstellungen von 0,5 % bis 2,0 % der Herstellkosten für die Bestellung von Koordinatoren genannt. Dabei wurde nicht auf die Unterschiede in der Gebäudeausstattung eingegangen, die sich nicht im Aufwand der Koordination niederschlagen. Die Aufteilung in Planungs- und Ausführungsphase wird grundsätzlich mit 1:3 angegeben, hängt aber im Einzelfall vom Ver...