Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 81g.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Diese Bestimmung setzt Art. 20 lit. c der Richtlinie [2001/24/EG] um.

1

Diese Bestimmung – die nur für die Rechte des Schuldners gilt – befasst sich mit den Wirkungen einer Sanierungsmaßnahme auf eintragungspflichtige Rechte; maßgeblich ist die lex libri.

2

Im Hinblick auf die für die Qualifikation als „unbeweglicher Gegenstand“ maßgebliche Rechtsordnung wird in der Literatur die Anwendung des Registerrechts vorgeschlagen.

BWG – Bankwesengesetz

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