Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 81e.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Diese Bestimmung setzt Art. 20 lit. b der Richtlinie [2001/24/EG] um.

1

Diese Bestimmung befasst sich mit Verträgen, die „zum Erwerb oder zur Nutzung eines unbeweglichen Gegenstandes“ berechtigen; erfasst ist also sowohl der (entgeltliche oder unentgeltliche) Erwerb als auch die Eingehung von Bestandverhältnissen. Hinsichtlich der Auswirkungen der Sanierungsmaßnahme verweist § 81e auf die lex rei sitae.

BWG – Bankwesengesetz

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