BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 81a.
EB zu BGBl 2003/36
Diese Bestimmung setzt Art. 20 Abs. a [richtig: lit a] der Richtlinie [2001/24/EG] um.
Literatur
Pröbsting, Die grenzüberschreitende Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, ZfRV 2008, 239; Schnyder, Europäisches Banken- und Versicherungsrecht – eine systematisch-vergleichende Darstellung (2005).
Übersicht der Kommentierung
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1. Regelungszweck
1
Diese Durchbrechung des Herkunftslandprinzips trägt Arbeitnehmerinteressen Rechnung; im speziellen Schutz, den Arbeitnehmer bei der Insolvenz des Arbeitgebers beanspruchen, wird eine Rechtfertigung dafür gesehen, die Wirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nach der lex causae des jeweiligen Arbeitsverhältnisses zu beurteilen.
2. Anwendbares Recht
2
Hinsichtlich des auf Arbeitsverträge anzuwendenden Rechts ist auf die nach Art 8 Abs 1 Rom-I-VO mögliche Rechtswahl hinzuweisen; wird eine solche nicht getroffen, gilt grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Arbeitnehmer in Erfüllung des Vertrages gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (Art 8 Abs 2 Rom-I-VO).