zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 81.

EB zu BGBl 2006/141

Die internationale Zuständigkeit der österreichischen Geschäftsaufsichtsbehörde (Gericht) ergibt sich aus § 81 Abs. 1 iVm § 83 Abs. 1 und § 1 Abs. 1. Abs 1 setzt für das Geschäftsaufsichtsverfahren Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie [2001/24/EG] um. Durch § 81 Abs. 1 wird in Umsetzung von Art. 3 der Richtlinie bestimmt, dass in Österreich durchgeführte Geschäftsaufsichtsverfahren im Wesentlichen auch die Zweigstellen österreichische Kreditinstitute in den anderen Mitgliedstaaten einbeziehen. Abs. 3 setzt Teile von Art. 3 Abs. 1 und Abs 2 der Richtlinie, Abs. 4 setzt Art. 28 der Richtlinie um. Abs. 5 setzt Art. 29 der Richtlinie um. Abs. 6 dient der Klarstellung. Eine spezielle Umsetzung von Art. 7 hat sich erübrigt, weil eine Forderungsanmeldung als Voraussetzung für ihre Anerkennung beim Geschäftsaufsichtsverfahren nicht vorgesehen ist.

BWG – Bankwesengesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.