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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 63.

EB zu BGBl I 2007/60

Zum Entfall von Abs 6a:

§ 63 Abs. 6a entfällt im BWG, da die Zweigstellen von Wertpapierfirmen nunmehr im WAG 2007 geregelt werden. Daher war auch der Abs. 7 anzupassen.

EB zu BGBl I 2006/141

Zu Abs 4 Z 2b:

Die dauernde Beachtung der Bestimmung betreffend den ICAAP soll seitens des Bankprüfers im Rahmen der Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Jahresabschlusses geprüft werden.

Zu Abs 4 Z 5 und 6:

Anpassung an die Begriffsänderung „Handelsbuch“ und Anpassung von Verweisen.

Zu Abs 4 Z 7:

Die Jahresabschlussprüfung durch den Bankprüfer hat auch die Beachtung der Säule III zu umfassen.

EB zu BGBl I 2005/33

Zu Abs 2:

Diese Bestimmung über die weitgehende Anwendbarkeit der UGB-Abschlussprüfungsbestimmungen untermauert die Ausführungen über die grundsätzliche Identität des Wesens der Abschlussprüfung von Kreditinstituten und Unternehmen, die nur dem UGB unterliegen.

Zu Abs 3:

Die Bestimmung wurde mit § 273 Abs. 2 HGB harmonisiert und enthält in dieser Form gegenüber § 273 Abs. 2 HGB im Wesentlichen nur zwei zusätzliche Sonderregelungen. Zum einen wird bei den Gefährdungstatbeständen, an welche die Redepflicht des Abschlussprüfers von Kreditinstituten anknüpft, dem besonderen Geschäftsgegen...

BWG – Bankwesengesetz

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