BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 7. Erlöschen der Konzession
EB zu BGBl I 2006/104
Zu Abs 1 Z 7:
Bei der Sitzverlegung einer Europäischen Gesellschaft oder Europäischen Genossenschaft erlischt mit der Eintragung der Gesellschaft oder Genossenschaft im ausländischen Register automatisch die inländische Konzession. Unter Register ist z.B. ein Register gemäß Artikel II der Verordnung (EG) 1435/2003 oder gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) 2157/2001 zu verstehen.
EB zu BGBl I 2003/36
Zu Abs 1 Z 4 und 5:
Hiedurch werden Art. 12 der RL [2001/24/EG] sowie die Nummern 18 und 19 der Erwägungsgründe umgesetzt.
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 1 Z 6:
Die Ergänzung der Erlöschenstatbestände hinsichtlich Spaltungen (§ 21 Abs. 1 und 2) und Einbringungen gemäß § 92 dient der Klarstellung. Ebenfalls zur Klarstellung erfolgt die Ergänzung bezüglich ansonstiger Doppelkonzessionen bei einem Institut.
Zu Abs 2:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
EB zu BGBl 1993/532
Diese Bestimmung entspricht im Wesentlichen § 7 KWG.
Zu Abs 1 Z 6:
Abs. 1 Z 6 wurde so umgeändert, dass bei Verschmelzungen von Kreditinstituten, wie auch immer diese erfolgen, einerseits keine neue Konzession durch den Bundesminister für Finanzen [n...