Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 47.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl 1993/532

Der Bilanzansatz von Gemeinschaftskrediten bedarf zwecks Erreichung einer einheitlichen Vorgangsweise einer gesetzlichen Regelung. Gemeinschaftskredite und Konsortialkredite sind identisch (siehe Art. 9 der Bankbilanzrichtlinie).

Übersicht der Kommentierung


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1. Grundlagen

1

Der Begriff „Gemeinschaftskredit“ ist mit dem Begriff „Konsortialkredit“, der eher dem österreichischen Sprachgebrauch entspricht, identisch. Jedes Kreditinstitut bilanziert daher unter den Forderungen jenen Teil des Kredites, den es tatsächlich vergeben hat. Die Position des Kreditinstitutes innerhalb des Konsortiums, zB als Konsortialführer, ist ohne Bedeutung für den Ausweis. Ohne Be...

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