Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 6. Konzessionsrücknahme

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2003/36

Zu Abs 2 Z 4 und 5:

Hiedurch wurden Art. 12 der RL 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten sowie die Nummern 18 und 19 der Erwägungsgründe umgesetzt.

EB zu BGBl I 2001/97

Zu Abs 1:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu Abs 2:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu Abs 3:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu Abs 4:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA sowie Berücksichtigung des Entfalls der Aufsichtskompetenzen des Landeshauptmannes im SpG.

Zu Abs 5:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA; diese ist weiters nicht mehr, so wie bisher der BMF, obligatorisch durch die Finanzprokuratur vertreten.

EB zu BGBl 1996/445

Zu Abs 1:

Die bisherige Frist von zwei Jahren für die Konzessionsrücknahme wegen Nichtausübung ist an die Fristen des Art 8 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 77/780/EWG anzupassen.

Übersicht der Kommentierung


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1. Struktur

1

Die Konzessionsrücknahmevorschriften des § 6 teilen sich ...

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