Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 44.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2007/60

Zu Abs 5a:

Diese Bestimmung wird nunmehr im WAG 2007 geregelt.

EB zu BGBl I 2006/141

Zu Abs 1 und 2:

In § 44 Abs. 1 und 2 wird eine Anpassung an einen geänderten Begriff vorgenommen.

Zu Abs. 4:

Berichtigung eines Verweises.

Zu Abs 7:

Abs. 7 ermächtigt die FMA nach Anhörung der OeNB für die nach den Abs. 1 bis 5 auch elektronisch zu übermittelnden Daten ein Gliederungsschema vorzusehen, welches die elektronische Verarbeitung und Auswertung der für die laufende Überwachung der Kreditinstitute erforderlichen Daten unterstützt.

EB zu BGBl I 2005/33

Zu Abs 4:

Die Änderungen der Bestimmungen über die Vorlage der Prüfungsberichte sind technische Anpassungen im Zusammenhang mit § 63 Abs. 5, 6, 6a und 7.

EB zu BGBl I 2004/161

Zu Abs 1:

Es handelt sich lediglich um eine formale Anpassung, die notwendig ist, da § 59a nur mehr aus einem Absatz besteht.

EB zu BGBl I 2003/35

Zu Abs 1:

Die ausdrückliche Normierung der Vorlage (auch) des bankaufsichtlichen Prüfungsberichtes [nunmehr: der Anlage zum Prüfbericht über den Jahresabschluss] an dieser Stelle dient der Klarstellung, bzw. Wiederherstellung des ursprünglichen Gesetzestextes (war in einer früheren Novelle durch Redaktionsversehen e...

BWG – Bankwesengesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.