Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 40b. Verstärkte Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2010/37

Zu Abs 1:

In Abs. 1 erfolgt die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 5 und Nr. 8. Die Neuregelung ermöglicht der FMA durch Verordnung weitere Hoch-Risiko Fälle vorzusehen, bei denen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind. Außerdem wird durch Verordnung der FMA auch eine Anordnung besonderer Sorgfalt in Bezug auf Hochrisiko-Staaten entsprechend der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 21 ermöglicht. Als glaubwürdige Quellen gilt insbesondere die FATF, die solche Informationen veröffentlicht und weithin zugänglich macht. Weiters wird eine Verpflichtung der Kredit- und Finanzinstitute eingeführt, die Geschäftsbeziehung einer kontinuierlichen Überwachung zu unterwerfen. Damit ist aber auch bestimmt, dass der Weiterbestand der Richtigkeit der Feststellungen einer kontinuierlichen Überwachung unterworfen ist. So ist etwa der Weiterbestand der Geschäftsbeziehung auf eigene Rechnung – und dass nicht etwa zwischenzeitig eine Treuhandbeziehung vorliegt – auf risikobasierter Grundlage zu prüfen. Beim Fernabsatz ist freilich eine verstärkte kontinuierliche Überwachung – vorbehaltlich des risikobasierten Ansa...

BWG – Bankwesengesetz

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