Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 40. Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2010/37

Zu Abs 2:

Weiters wird eine Verpflichtung der Kredit- und Finanzinstitute eingeführt, die Geschäftsbeziehung einer kontinuierlichen Überwachung zu unterwerfen. Die Bekanntgabe einer Treuhand soll auch bei aufrechter Geschäftsbeziehung erfolgen.

Zu Abs 2d:

In Abs. 2d erfolgt die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 26. Der ausdrückliche Hinweis auf die Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres verdeutlicht deren Zuständigkeit.

Zu Abs 3:

In Abs. 3 erfolgt die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 10, wobei durch die Verordnungsermächtigung an die FMA die Möglichkeit geschaffen wird, länger auf maßgebliche Unterlagen zuzugreifen. Die Neuregelung ist komplementär zur Verordnungskompetenz der FMA im Zusammenhang mit den verstärkten Sorgfaltspflichten in § 40b Abs. 1 zu sehen.

Zu Abs 4:

In Abs. 4 erfolgt die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 22, wodurch die gruppenweite Anwendung weiterer Pflichten zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgesehen wird.

Zu Abs 8:

In Abs. 8 erfolgt die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung...

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