BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 39. Allgemeine Sorgfaltspflichten
EB zu BGBl I 2010/218
Zu Abs 2:
In Umsetzung von Art. 22 Abs. 1 der Richtlinie 2006/48/EG haben Kreditinstitute stabilisierende Maßnahmen zu treffen, die eine klare Organisationsstruktur mit klar definierten, transparenten und konsistenten Verantwortlichkeitsbereichen und effektive Prozesse zur Ermittlung, Steuerung, Überwachung und Beurteilung der sich aus deren Vergütungspolitik und -praktiken ergebenden Risiken beinhalten. Ergänzend sind entsprechende interne Kontrollmechanismen vorzusehen.
EB zu BGBl I 2010/37
Zu Abs 2b Z 11:
In Abs. 2b erfolgt in der neuen Z 11 die Umsetzung der Anmerkung zur FATF-Empfehlung Nr. 15, die auch das Risiko der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung als Gegenstand der allgemeinen Sorgfaltspflichten anführt.
EB zu BGBl I 2006/141
Grundsätzlich enthielt das BWG schon bisher umfassende Sorgfalts- und Organisationsverpflichtungen. In Umsetzung der Bestimmungen der sogenannten Säule II (Art. 22 und Art. 123 sowie Anhang V der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr 2006/48/EG] wurden diese Verpflichtungen nun konkretisiert.
Die Etablierung eines angemessenen und wirksamen Risikomanagementsystems als auch die Entwicklung von angemessen...