BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 37. Wertstellung
EB zu BGBl I 2010/28
In Entsprechung der Protokollanmerkung zu Punkt 20 der Sitzung des Ministerrates vom (betreffend die Regierungsvorlage betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem ein Bundesgesetz über die Erbringung von Zahlungsdiensten [Zahlungsdienstegesetz] erlassen und das Bankwesengesetz, das Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz, das Konsumentenschutzgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007 geändert werden sowie das Überweisungsgesetz aufgehoben wird) wird die Bestimmung über die Wertstellung bei Verbraucherkonten, einschließlich Sparbüchern, an das ZaDiG angepasst. Banken werden damit zu einer taggleichen Wertstellung und Weiterleitung von Beträgen auch bei Sparbüchern und Kreditkonten von Verbrauchern verpflichtet. Hinsichtlich der Wertstellung bei Bareinzahlungen auf Girokonten gilt dies bereits auf Grund § 42 und § 43 ZaDiG. Die im Begutachtungsverfahren aufgezeigten technischen Fragen hinsichtlich Wertpapierverrechnungskonten und Überweisungen in einer anderen Währung als der, in der das Konto geführt wird, wurden berücksichtigt und der Text entsprechend adaptiert. Im Einleitungssatz wird klargestellt, dass auch Spareinlage...