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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 36. Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen

EB zu BGBl I 2001/2

Technisch bedingte Betragsglättung auf einen runden für Geldausgabeautomaten praktikablen Eurobetrag im Zusammenhang mit der physischen Einführung des Euros.

EB zu BGBl I 2000/135

Im Hinblick auf die in § 21 ABGB vorgeschlagene Herabsetzung des Volljährigkeitsalters wird eine entsprechende Anpassung der Definition des Jugendlichen in § 36 BWG vorgeschlagen.

EB zu BGBl 1993/532

Die Bestimmungen legen besondere Sorgfaltspflichten für das Kreditinstitut in Geschäftsbeziehungen zu Jugendlichen fest.

Im Hinblick auf die in § 21 ABGB vorgeschlagene Herabsetzung des Volljährigkeitsalters wird eine entsprechende Anpassung der Definition des Jugendlichen in § 36 BWG vorgeschlagen.

1

Jugendliche“ iS dieser Bestimmung sind Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht beendet haben.

2

§ 36 enthält aufsichtsrechtlich motivierte Schutzbestimmungen, welche die zivilrechtlichen Vorschriften über die Wirksamkeitsvoraussetzungen des Abschlusses von Bankgeschäften unberührt lassen.

BWG – Bankwesengesetz

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