Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 35. Preisaushang

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2010/28

Zum Entfall von Abs 1 Z 1 lit c und d sowie Abs 2:

Anpassung der Verweise und Entfall von Bestimmungen im Hinblick auf die Schaffung des Verbraucherkreditgesetzes.

EB zu BGBl I 2003/35

Zu Abs 3:

Die Regelung entspricht dem derzeit für gewerbliche Wechselstuben geltenden § 2 der Preisauszeichnungsverordnung BGBl. Nr. 813/1992 idF BGBI. II Nr. 130/2001, dessen Anwendbarkeit auf Wechselstuben mit deren Bankkonzessionspflicht wegfällt. Inhaltlich ist auf den tatsächlichen Betrieb des Wechselstubengeschäftes abzustellen, da gemäß § l Abs. 2 alle übrigen KI zwar grundsätzlich zu diesem Geschäft berechtigt sind, es jedoch nicht von allen ausgeübt wird.

EB zu BGBl I 2001/2

Zu Abs 1:

Technisch bedingte Betragsglättung auf einen runden für Konsumenten leicht nachzuvollziehenden Eurobetrag als Referenzgröße für die Angabe des fiktiven Jahreszinssatzes bei Krediten im Zusammenhang mit der physischen Einführung des Euros.

EB zu BGBl I 1999/63

Zu Abs 1:

Trägt dem erweiterten Aufgabenbereich der Sicherungseinrichtung Rechnung.

EB zu BGBl 1996/445

Zu Abs 1:

Anpassung des Verweises an den geänderten § 93.

EB zu BGBl 1993/532

Zu Abs 1:

Der Aushang bestimmter Informationen soll einem verbesserten Informa...

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