Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 29. Beteiligungen

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2006/141

Zu Abs 1, 2, 3 und 5 bis 8:

Die Änderungen in Abs. 1, 2 und 3 und die Ergänzungen in Abs. 5 bis 8 setzen Art. 68 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 71 und Art. 73 Abs. 2 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] um. Daher ist es nunmehr möglich, dass der Anforderung einer Begrenzung der qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor bei einer Kreditinstitutsgruppe, die ein Mutter-Tochterunternehmen ist, ausschließlich auf konsolidierter Ebene nachzukommen ist. Mit Abs. 1 Z 3 wird auch Art. 122 der Richtlinie hinsichtlich der Rückversicherungsunternehmen umgesetzt.

Zu Abs 8:

§ 29 Abs. 9 [richtig: Abs. 8] setzt Art. 66 Abs. 2a der Richtlinie 2000/12/EG um.

EB zu BGBl 1996/753

Zu Abs 4:

Es wird materiell weitgehend unverändert die Bestimmung des § 29 Abs. 4 in der Stammfassung übernommen, die Änderungen ergeben sich aus der Festlegung der kumulativen Eigenmittelerfordernisse des § 22 Abs. 1.

EB zu BGBl 1993/532

Zu Abs 1:

Die RL 89/646/EWG beschränkt die Beteiligungen von Kreditinstituten an Unternehmen, die nicht dem Finanzsektor zuzuordnen sind. Die Beschränkungsgrenze orientiert sich an den Eigenmitteln des Kreditinstitutes. Die Beteiligungen sin...

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