BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 22b. Auf internen Ratings basierender Ansatz
EB zu BGBl I 2010/72
Zu Abs 9 Z 3:
Die Ergänzung der Bestimmung um die anderen Mitgliedstaaten sowie deren Gebietskörperschaften und öffentlichen Stellen folgt der Änderung in Art. 89 Abs. 1 lit. d der Richtlinie 2006/48/EG.
Zu Abs 10:
Die Verordnungsermächtigung für die FMA wird um Art. 87 Abs. 11 und 12 der Richtlinie 2006/48/EG ergänzt, um einerseits klarer hervorzuheben, dass diese Bestimmungen von der Verordnungsermächtigung (wie bisher) erfasst sind, und andererseits die Anpassung der betreffenden Bestimmungen in der Solvabilitätsverordnung (SolvaV) durch die FMA zur Umsetzung des geänderten Art. 87 Abs. 11 und 12 sicherzustellen.
EB zu BGBl I 2009/22
Zu Abs 2 Z 2 lit c:
Anpassung der Bestimmung an Art. 86 Abs. 3 lit. c der Richtlinie 2006/48/EG.
EB zu BGBl I 2009/22
Anpassung der Bestimmungen an Art. 86 Abs. 3 lit. c der Richtlinie 2006/48/EG.
EB zu BGBl I 2006/141
Im Unterschied zum bisher ausschließlich anwendbaren Standardansatz, bei dem die Forderungen des Kreditinstitutes in verschiedne Forderungsklassen eingeteilt und gewichtet werden, ermöglicht der auf internen Ratings basierende Ansatz (IRB-Ansatz) eine wesentlich risikosensitivere Gewichtung der Forderungen u...