Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 21g. Grenzüberschreitende Bewilligungsverfahren

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2010/72

Anpassungen an die Definition der konsolidierenden Aufsichtsbehörde in § 2 Z 9c.

EB zu BGBl I 2006/141

§ 21g setzt Art. 129 Abs. 2 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] und Art. 37 Abs. 2 der Richtlinie 93/6/EWG [nunmehr: RL 2006/49/EG] um und verfolgt das Konzept des sogenannten „Consolidating Supervisors“ (vgl. CP 10 des Committee of European Banking Supervisors – CEBS vom „Guidelines on the Implementation, Validation and Assessment of Advanced Measurement (AMA) and Internal Ratings Based (IRB) Approaches“ sowie die „Leitsätze für die grenzüberschreitende Umsetzung der neuen Eigenkapitalvereinbarung“ des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom August 2003).

Zu Abs 1:

§ 21 g Abs. 1 legt fest, dass ein übergeordnetes Kreditinstitut mit Sitz im Inland und diesem nachgeordnete Institute mit Sitz im Inland einen gemeinsamen Antrag zur Bewilligung der Anwendung der Modelle gemäß den §§ 21 a und 21 d einheitlich für die Gruppe bei der FMA als zentral zuständige Behörde („Consolidating Supervisor“) zu stellen haben, wodurch ein auf österreichischem Verfahrens recht basierendes Verfahren eingelei...

BWG – Bankwesengesetz

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