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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 21f. Bewilligungsverfahren für interne Modelle zur Bestimmung des Forderungswerts von Derivaten, Pensionsgeschäften, Wertpapier- und Warenleihgeschäften, Lombardgeschäften und Geschäften mit langer Abwicklungsfrist

EB zu BGBl I 2006/141

Zu Abs 1 und 2:

Diese Bestimmungen setzen Anhang III, Teil 2, Nummer 2 sowie Anhang III, Teil 6, Nummer 1 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] um und legen fest, in welchen Bereichen ein internes Modell zur Bestimmung des Forderungsbetrags eines Derivates angewendet werden kann.

Zu Abs 3:

Hiermit werden die Bewilligungsvoraussetzungen geregelt. Die Z 1 setzt mit Anhang III, Teil 6, Nummer 28 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] den sogenannten Use Test um.

Zu Abs 4:

Diese Bestimmung beinhaltet eine Verordnungsermächtigung der FMA, durch die die grundsätzlichen Kriterien für die Modelleignung festgelegt werden.

Zu Abs 6:

Diese Bestimmung setzt Anhang III, Teil 6, Nummer 2 und 3 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] um.

Zu Abs 8 und 10:

Diese Bestimmungen setzen Anhang III, Teil 6, Nummer 4 der Richtlinie 2000/12/EG [nunmehr: RL 2006/48/EG] um.

Die weiteren Bestimmungen regeln das nationale Bewilligungsverfahren sowie di...

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