Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 21. Bewilligungen

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2009/22

Zu Abs 1 Z 2:

Die Bewilligungspflicht bei Erreichen, Überschreiten oder Unterschreiten der Grenzen einer qualifizierten Beteiligung, wenn der Erwerber ein Kreditinstitut ist, kann mit Ausnahme des Erwerbes an einem Kreditinstitut in einem Drittland entfallen, da die Möglichkeit der qualifizierten Prüfung eines beabsichtigten Beteiligungserwerbes nunmehr entsprechend den Änderungen in der Richtlinie 2006/48/EG in der Fassung der Richtlinie 2007/44/EG bereits bei sämtlichen übrigen Fällen des qualifizierten Beteiligungserwerbes vorgesehen ist. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist nun bereits im Anwendungsfall des § 20 nicht nur die Eignung der Eigentümer und die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Beaufsichtigung zu prüfen, sondern auch die Eignung der künftigen Geschäftsleiter, die finanzielle Solidität des Erwerbers und die Zukunftsperspektiven des Kreditinstituts aus aufsichtsrechtlicher Sicht. All diese Voraussetzungen sind auch mittels entsprechender Unterlagen zu belegen (§ 20a Abs. 3). Umgekehrt bleibt für eine Bewilligungspflicht des Unterschreitens einer Beteiligungsgrenze oder die Genehmigung des Erwerbes eines österreichischen Kreditin...

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