BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 17.
EB zu BGBl I 2010/28
Zu Abs 1
Anpassung der Verweise und Entfall von Bestimmungen im Hinblick auf die Schaffung des Verbraucherkreditgesetzes.
EB zu BGBl I 2006/141
Zu Abs 4:
Aktualisierung des Richtlinienverweises.
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 1:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 2:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 3:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 4:
Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
EB zu BGBl 1996/445
Zu Abs 1:
Entsprechend die Ergänzung in den § 11 und 13 sind entsprechende Aufsichtsmaßnahmen zu normieren.
Zu Abs 4:
Enthält die dem § 15 Abs. 5 entsprechende Regelung für Finanzinstitute.
EB zu BGBl 1993/532
Vorbild ist § 15, wobei sich die FMA-Aufsicht über bestimmte Finanzinstitute aus der Zitierung des Art. 21 in Art. 18 der RL 89/646/EWG [nunmehr: der Art 29 bis 37 in Art 24 der RL 2006/48/EG] ergibt; die einzuhaltenden Bestimmungen laut Abs. 1 sind die in § 11 Abs. 5 bzw. 6 genannten.
Regelungsstruktur
1
§ 17 ist die Parallelbestimmung zu § 15, der die Aufsicht über ausländische und EWR-Kreditinstitute regelt. Die Erläuterungen zu § ...