Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 16.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2001/97

Zu Abs 1:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

Zu Abs 2:

Redaktionelle Änderung auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.

EB zu BGBl 1993/532

Zu Abs 1:

Siehe Art 21 Abs. 3 der RL 89/646 [nunmehr: Art 30 Abs 2 der RL 2006/48/EG]. Die Regelung entspricht dem Prinzip der Heimatlandaufsicht.

Zu Abs 2:

Siehe Art 21 Abs. 9 der RL 89/646 [nunmehr: Art 35 der RL 2006/48/EG]. Die Bestimmung ist erforderlich, da ja die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit nur für „zulässige“ Tätigkeiten (siehe § 9 Abs. 1) in Anspruch genommen werden kann, sodass das Ende der Zulassung den jeweiligen Aufnahmestaaten zur Kenntnis gebracht werden muss.

Übersicht der Kommentierung


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1. Regelungsstruktur (Abs 1)

1

Diese Bestimmung befasst sich mit österreichischen Kreditinstituten, welche das „Going European“ durch eine Zweigstelle oder im Weg des freien Dienstleistung...

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