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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

Print-ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 108. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

EB zu BGBl I 2009/22

Zu Z 4:

Verweisänderung wegen Neufassung der § 20 folgende erforderlich. Keine inhaltliche Änderung.

EB zu BGBl 1996/753

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird für die Vollzugsbestimmungen ein eigener Paragraph geschaffen.

BWG – Bankwesengesetz

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