BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 105. Verweise und Verordnungen
EB zu BGBl I 2010/118
Zu Abs 5:
Anpassung an die aktuellen Richtlinienfassungen.
EB zu BGBl I 2010/72
Zu Abs 5:
Anpassung an die aktuellen Richtlinienfassungen.
EB zu BGBl I 2009/22
Zu Abs 3:
Stellt sicher, dass mit Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zum Beteiligungserwerb auch die FMA-Verordnungen dazu vorliegen können.
Zu Abs 5 und 6:
Aktualisiert die Bestimmung hinsichtlich der geltenden Fassung der Richtlinie 2006/48/EG.
EB zu BGBl I 2007/60
Zu Z 2:
§ 105 Abs. 5 legt fest, in welcher Fassung jene Bestimmungen der Richtlinien 2000/12/EG und 93/6/EWG [nunmehr: 2006/48/EG und 2006/49/EG], auf die im BWG verwiesen wird, anzuwenden sind. Die in Abs. 5 genannte Fassung entspricht der Basel II Novelle. Sofern eine andere Fassung zur Anwendung gelangen soll, wird dies ausdrücklich in den betroffenen Bestimmungen angeordnet.
EB zu BGBl 1993/532
Zu Z 1:
Technische Änderung (Umstellung auf die Zitierung von Bundesgesetzen in der Stammfassung in der ersten Fundstelle).