Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 105. Verweise und Verordnungen

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2010/118

Zu Abs 5:

Anpassung an die aktuellen Richtlinienfassungen.

EB zu BGBl I 2010/72

Zu Abs 5:

Anpassung an die aktuellen Richtlinienfassungen.

EB zu BGBl I 2009/22

Zu Abs 3:

Stellt sicher, dass mit Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen zum Beteiligungserwerb auch die FMA-Verordnungen dazu vorliegen können.

Zu Abs 5 und 6:

Aktualisiert die Bestimmung hinsichtlich der geltenden Fassung der Richtlinie 2006/48/EG.

EB zu BGBl I 2007/60

Zu Z 2:

§ 105 Abs. 5 legt fest, in welcher Fassung jene Bestimmungen der Richtlinien 2000/12/EG und 93/6/EWG [nunmehr: 2006/48/EG und 2006/49/EG], auf die im BWG verwiesen wird, anzuwenden sind. Die in Abs. 5 genannte Fassung entspricht der Basel II Novelle. Sofern eine andere Fassung zur Anwendung gelangen soll, wird dies ausdrücklich in den betroffenen Bestimmungen angeordnet.

EB zu BGBl 1993/532

Zu Z 1:

Technische Änderung (Umstellung auf die Zitierung von Bundesgesetzen in der Stammfassung in der ersten Fundstelle).

BWG – Bankwesengesetz

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