BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 104. Änderung von Bezeichnungen
EB zu BGBl 1993/532
Vergleiche Art. II des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986; auf Grund der neuerlichen terminologischen Umstellung ist die vorliegende entsprechende Adaptierung erforderlich.