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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 103o.

EB zu BGBl I 2010/118

In Umsetzung von Art. 3 Abs. 1 UA 4 der Richtlinie 2006/48/EG wird eine Übergangsbestimmung zur Anwendung der Vergütungsprinzipen des § 39b auch auf bereits bestehende Verträge, einschließlich der Boni für das Geschäftsjahr 2010, vorgesehen. § 39b findet somit auch auf fällige, noch nicht ausbezahlte Vergütungen, die bereits vor dem In-Kraft-Treten des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. xxx/2010 auf Basis abgeschlossener Verträge zuerkannt wurden, Anwendung. Die juristische Problematik dieser Rückwirkungsbestimmung wurde von österreichischer Seite in den Richtlinienverhandlungen wiederholt thematisiert. Nach Ansicht des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission soll diese Rückwirkung, soweit nicht in bereits ausbezahlte Boni eingegriffen wird, zulässig sein. Zur argumentativen Untermauerung wurde auf die Rs C-110/97 Königreich der Niederlande vs Rat der Europäischen Union, EuGH Slg 2001, I-8763 sowie auf die Rs 270/84 Licata vs Wirtschafts- und Sozialausschuss, EuGH Slg 1986, 2305 verwiesen.

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