BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13. Tochterunternehmen von Finanzinstituten aus Mitgliedstaaten in Österreich
EB zu BGBl I 2010/28
Zu Abs 4 Z 1:
Anpassung der Verweise und Entfall von Bestimmungen im Hinblick auf die Schaffung des Verbraucherkreditgesetzes.
EB zu BGBl I 2006/141
Zu Abs 1:
Aktualisierung der Richtlinienverweise hinsichtlich der aufgehobenen Richtlinie 89/646/EWG.
Zu Abs 2:
Aktualisierung des Richtlinienverweises.
EB zu BGBl I 2001/97
Zu Abs 2:
Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
Zu Abs 3:
Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges auf die FMA.
EB zu BGBl 1996/445
Zu Abs 2:
Anpassung an die neu umgesetzte RL 92/30/EWG.
Zu Abs 4:
Ergänzung für Tochter- und Enkelunternehmen von Kreditinstituten wie § 9 Abs. 7 und 8.
Zu Abs 5:
Ergänzung für Tochter- und Enkelunternehmen von Kreditinstituten wie § 9 Abs. 7 und 8.
EB zu BGBl 1993/532
Siehe Art. 18 Abs. 2 vierter Unterabsatz der RL 89/646 [nunmehr: Art 24 Abs 3 der RL 2006/48/EG]. Diese Bestimmungen treffen aus den bei § 11 und 12 genannten Übersichtlichkeitsgründen eigene Regelungen für Enkelgesellschaften von Kreditinstituten, die im Übrigen dieselben Anforderungen erfüllen müssen, wie die Finanzinstitute gemäß § 11 und 12.