BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 103e.
EB zu BGBl I 2010/118
Zu Z 12:
Hiermit wird die Änderung in Art. 47 der Richtlinie 2006/49/EG umgesetzt, dadurch wird die Übergangsbestimmung für interne Modelle des Marktrisikos verlängert. Dies kann nicht erst mit der Umsetzung der sonstigen Änderungen aus dem CRD III-Paket erfolgen, da schon vor Auslaufen der geltenden Übergangsbestimmung Modelländerungen erforderlich wären, wenn nicht die Übergangsbestimmung rechtzeitig verlängert würde.
EB zu BGBl I 2010/72
Zu Z 12:
Die Verlängerung der Übergangsfrist der Bestimmung folgt der Änderung in Art. 47 der Richtlinie 2006/49/EG.
Zu Z 14:
Die Streichung folgt dem Entfall von Art. 113 Abs. 3 lit. q der Richtlinie 2006/48/EG.
EB zu BGBl I 2009/152
Zu Z 6:
Diese bereits bestehende Bestimmung sieht in Umsetzung des Art. 152 der Richtlinie 2006/48/EG vor, dass Kreditinstitute, die den auf internen Ratings basierenden Ansatz für die Unterlegung des Kreditrisikos (IRBA) bzw. den fortgeschrittenen Messansatz für das operationelle Risiko (AMA) verwenden, für eine mehrjährige Übergangszeit nach dem In-Kraft-Treten von Basel II ein bestimmtes Mindestmaß an Eigenmittel halten müssen (sog. „Transitional Floors“). Dadurch sollen die Niveauunterschied...