Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 103d.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2001/97

Die Bestimmung dient der Sicherung der ausreichenden Vorverteilung von Euro-Bargeldbeständen (Euro-Banknoten und Münzen) über die Kreditinstitute schon vor dem . Wertpapiere, die am 31. Dezember zur Besicherung der vorverteilten Bargeldbestände der OeNB verpfündet wurden, müssten ansonsten von den flüssigen Mitteln zweiten Grades nach § 25 Abs. 11 Z 4 abgezogen werden, was auch die Euro-Bargeldeindeckung durch die Kreditinstitute zum Jahresultimo 2001 entsprechend verringern könnte.

BWG – Bankwesengesetz

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