Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 100.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 1998/126

Die Änderung ist auf Grund des neuen § 1 Abs. 5 erforderlich und entspricht hinsichtlich der zivilrechtlichen Folgen des unbefugten Betriebs von Bankgeschäften der Systematik des bisherigen § 100.

EB zu BGBl 1993/532

Diese zivilrechtliche Sanktion entspricht § 1 Abs. 4 KWG und dient dem Konsumentenschutz. Das ohne die erforderliche Bewilligung betriebene Bankgeschäft bleibt bestehen, die mit diesem Geschäft verbundenen Vergütungen entfallen.

Übersicht der Kommentierung


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1. Regelungsstruktur

1

Diese Bestimmung enthält zivilrechtliche Sanktionen einerseits im Hinblick auf den konzessionslosen Betrieb von Bankgeschäften (Abs 1), andererseits betreffend den sogenannten „Differenzeinwand“ (Abs 2).

2. Teilunwirksamkeitssanktion (Abs 1)

2

Die zivilrechtliche Teilunwirksamkeitssanktion des Abs 1 entspricht ihrem Wesen nach § 94 Abs 2 WAG, der sich auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung b...

BWG – Bankwesengesetz

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