BWG – Bankwesengesetz
1. Aufl. 2011
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§ 100.
EB zu BGBl I 1998/126
Die Änderung ist auf Grund des neuen § 1 Abs. 5 erforderlich und entspricht hinsichtlich der zivilrechtlichen Folgen des unbefugten Betriebs von Bankgeschäften der Systematik des bisherigen § 100.
EB zu BGBl 1993/532
Diese zivilrechtliche Sanktion entspricht § 1 Abs. 4 KWG und dient dem Konsumentenschutz. Das ohne die erforderliche Bewilligung betriebene Bankgeschäft bleibt bestehen, die mit diesem Geschäft verbundenen Vergütungen entfallen.
Literatur
Koziol, § 1 Abs 4 KWG – Eine verfehlte zivilrechtliche Sanktion, ÖBA 1991, 734; Schobel, Grenzüberschreitende Bankgeschäfte, Gehilfenzurechnung im Aufsichtsrecht und die sonderbare zivilrechtliche Sanktion des § 100 BWG, RdW 2008, 28.
Übersicht der Kommentierung
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1. Regelungsstruktur
1
Diese Bestimmung enthält zivilrechtliche Sanktionen einerseits im Hinblick auf den konzessionslosen Betrieb von Bankgeschäften (Abs 1), andererseits betreffend den sogenannten „Differenzeinwand“ (Abs 2).
2. Teilunwirksamkeitssanktion (Abs 1)
2
Die zivilrechtliche Teilunwirksamkeitssanktion des Abs 1 entspricht ihrem Wesen nach § 94 Abs 2 WAG, der sich auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen ohne die erforderliche Berechtigung b...