Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 93c.

Chini/Oppitz

EB zu BGBl I 2007/60

Anpassung von Verweisen an das WAG 2007.

EB zu BGBl I 2001/97

Dient der Klarstellung bzw. Schließung einer möglichen Regelungslücke: Die Sicherung der Einlagen und Förderungen soll auch nach Entzug/Erlöschen der Konzession eines Kreditinstitutes/WPDLU gewährleistet sein. Mögliches Problem wäre ansonsten die definitionsgemäße Anknüpfung des Sicherungstatbestandes an die aufrechte Berechtigung: Kreditinstitutes/WPDLU ist, wer zum Betrieb der (Bank)geschäfte berechtigt ist; natürlich sollen auch die Forderungen gegen ein vormaliges Kreditinstitut/WPDLU weiterhin, somit auch nach Ende der Berechtigung, gesichert sein, was hiermit klargestellt wird.

1

Wesentlicher Inhalt dieser Bestimmung ist, dass die gesetzliche Einlagensicherung nur eingreifen soll, sofern das Kreditinstitut zum Zeitpunkt der Hereinnahme der jeweiligen Einlage über die entsprechende Konzession verfügte.

BWG – Bankwesengesetz

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.