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Chini/Oppitz

BWG – Bankwesengesetz

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1086-3

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Chini/Oppitz - BWG – Bankwesengesetz

§ 93b.

EB zu BGBl I 2009/22

Zu Abs 4:

Anpassung der Bemessungsgrundlage für BV-Kassen an die neu geschaffene Selbständigenvorsorge.

Zu Abs 4:

Verweisänderung wegen Neufassung der § 20 ff. erforderlich. Keine inhaltliche Änderung.

EB zu BGBl I 2003/35

Zu Abs 4:

Die Regelung schließt die Lücke hinsichtlich der Bemessungsgrundlage für Mitarbeitervorsorgekassen.

EB zu BGBl I 2001/97

Zu Abs 5:

Redaktionelle Änderungen auf Grund des Zuständigkeitsüberganges vom BMF auf FMA.

EB zu BGBl I 1999/63

Zu Abs 1:

Zusätzlich zu den Regelungen der § 93 und 93a sind einige für die Entschädigungsfeststellung und -auszahlung spezifische technische Regelungen erforderlich, die in § 93b zusammengefasst sind. Sie ergeben sich überwiegend aus Erfordernissen der Richtlinie 97/9/EG.

Zu Abs 2:

Die Bemessung nach dem Marktwert zur Zeit des Sicherungsfalles entspricht Art. 2 Abs. 4 der Richtlinie 97/9/EG (die in genannter Richtlinienbestimmung ebenfalls geregelte Zulässigkeit der Aufrechnung ergibt sich bereits aus § 93 Abs. 4). Die ausdrückliche Regelung, dass auch Zinsen und andere Erträge umfasst sind, dient der Klarstellung; eine entsprechende Bestimmung findet sich auch im deutschen Gesetz zur Umsetzung der EU Einlagens...

BWG – Bankwesengesetz

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