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ASoK 4, April 2020, Seite 155

COVID-19: Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Maßnahmen

Gerda Ercher-LedererJulia Dujmovits

Sowohl im Rahmen des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl I 2020/12, als auch im Rahmen des 2. COVID-19-Gesetzes, BGBl I 2020/16, wurden arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Vorkehrungen getroffen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus für Betriebe einzudämmen, möglichst viele Arbeitsplätze zu sichern und Arbeitnehmer in dieser Situation zu unterstützen. Nachstehend wird ein Überblick über diese arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Maßnahmen gegeben.

I. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden in § 13 Abs 1 AMPFG idF BGBl I 2020/16 die Beihilfen bei Kurzarbeit im Jahr 2020 um bis zu 400 Mio Euro erhöht.

In § 37b Abs 7 AMSG idF BGBl I 2020/12 wurde die gesetzliche Grundlage für die Corona-Kurzarbeit geschaffen. Die Bestimmung sieht vor, dass wirtschaftliche Schwierigkeiten als Auswirkungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus vorübergehende, nicht saisonbedingte wirtschaftliche Schwierigkeiten darstellen. Die Kurzarbeitsrichtlinie kann für diese Fälle höhere Pauschalsätze vorsehen. Die Beihilfe deckt auch die aufgrund der besonderen Beitragsgrundlage erhöhten Aufwendungen des Dienstgebers für die Beiträge zur Sozialversiche...

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