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ASoK 2, Februar 2015, Seite 42

Datenschutz bei Due-Diligence-Prüfungen

Das Datenschutzrecht und in diesem Zusammenhang die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats können Schranken darstellen

Tanja Lang

Due-Diligence-Prüfungen sind aus dem juristischen Alltag nicht mehr wegzudenken. Anhand der vom Verkäufer bereitgestellten Unterlagen versuchen potenzielle Käufer, sich einen Überblick über die Ertragslage, die Einbettung des Unternehmens in seinen Geschäftszweig sowie mögliche Risiken zu verschaffen. Dem Umstand, dass dabei eine Vielzahl personenbezogener Daten offengelegt wird, wird kaum Beachtung geschenkt. In diesem Beitrag wird untersucht, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei der Errichtung eines Datenraumes bzw in weiterer Folge bei Durchführung einer Due-Diligence-Prüfung zu beachten sind.

1. Einleitung

Im Vorfeld eines Unternehmenskaufs (Share oder Asset Deal) steht zumeist eine Due-Diligence-Prüfung. Darunter wird eine sorgfältige Prüfung und Analyse des zu erwerbenden Unternehmens durch den potenziellen Käufer, insbesondere im Hinblick auf seine wirtschaftlichen, rechtlichen, steuerrechtlichen und finanziellen Verhältnisse, verstanden. Mit diesem Verfahren der Unternehmensprüfung beschafft sich ein potenzieller Käufer Informationen über das Zielunternehmen. Die im Rahmen einer Due-Diligence-Prüfung gewonnenen Informationen stellen eine Grundlage für die weiteren V...

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