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Lohnsteuerliche Beurteilung eines Urlaubsverzichts
RV/0045-W/05.
Verzichten Gesellschafter-Geschäftsführer auf die nicht konsumierten Urlaube der Vorperioden, ohne dafür Abfindungszahlungen bzw. Gutschriften zu erhalten, dann kann darin keine lohnsteuerpflichtige Verfügung über einen Anspruch erkannt werden.