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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 74a

Elisabeth Köck

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 74a
A.
Der Rechtsschutzbeauftragte
1, 2
B.
Bestellung und Funktionsdauer
3, 4
C.
Organisation
5

I. Kommentar zu § 74a

A. Der Rechtsschutzbeauftragte

1

Mit der Novellierung des FinStrG durch das Steuerreformgesetz 2015/2016 (BGBl I 2015/118) wird erstmals (ab ) auch beim Bundesminister für Finanzen die Institution eines Rechtsschutzbeauftragten eingerichtet. Eine solche Rechtsschutzeinrichtung gibt es in Österreich bereits seit 1997. Rechtsschutzbeauftragte bestehen im Bereich des Innenministeriums (§§ 91a ff SPG), des Bundesministeriums für Landesverteidigung (§ 57 MBG) und des Justizministeriums (§ 47a StPO). Die Konzeption des Rechtsschutzbeauftragten des FinStrG lehnt sich auch erkennbar an die Vorbilder aus den anderen Ministerien an. (Instruktiv die alljährlichen Berichte des Rechtsschutzbeauftragten des Innenministeriums, ua Burgstaller/Goliasch/Zotter, SIAK-Journal 2018, H 3, 4 und Burgstaller/Stricker/Zotter, SIAK-Journal 2019, H 3, 4).

2

Dem Rechtsschutzbeauftragten und seinen beiden Stellvertretern kommt eine eigene Kontrollfunktion bei besonders sensiblen Ermittlungsmaßnahmen zu, von denen die betroffenen Personen bei deren Durchführung (noch) keine Kenntnis haben sollen ...

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