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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 254 Bestimmungen für den Bereich des landesgesetzlichen und kommunalsteuerlichen Abgabenstrafrechts

Elisabeth Köck

Übersicht der Kommentierung


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I.
Kommentar zu § 254
A.
Landesgesetzliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)
1
B.
Nichtanwendung des VStG durch die Finanzstrafbehörden (§ 254 Abs 2 FinStrG)
2, 3
II.
Rechtsprechung zu § 254

I. Kommentar zu § 254

A. Landesgesetzliches Abgabenstrafrecht (§ 254 Abs 1 FinStrG)

1

Gem § 254 Abs 1 FinStrG ist auf das landesgesetzliche und das kommunalsteuerliche Abgabenstrafrecht ausschließlich das VStG (BGBl 1991/52 idgF) anzuwenden. Die Anordnung der Anwendung des VStG gilt allerdings nur für den verwaltungsbehördlichen Bereich, nicht aber, wenn ein Landesgesetz für die Ahndung gerichtliche Zuständigkeit anordnet (s Arnold in Tannert/Kotschnigg, FinStrG, § 254 Rz 10 und 17; im Ergebnis ebenso Fellner, FinStrG, § 254 Rz 5). Als einzige Bestimmung des FinStrG ist für das Abgabenstrafrecht der Länder seit dem (BGBl I 2009/20) jedoch § 29 FinStrG sinngemäß anzuwenden. Die „sinngemäße“ Anwendung bewirkt, dass Selbstanzeigen im Landesabgabenstrafrecht nicht bei den Abgabenbehörden des Bundes, sondern den jeweilige Landes- bzw Gemeindebehörden einzubringen sind.

B. Nichtanwendung des VStG durch die Finanzstrafbehörden (§ 254 Abs 2 FinStrG)

2

Die Regelung des § 254 Abs 2 FinStrG soll verhindern, dass die Finanzstrafbehörd...

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