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Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt

FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

Kommentar und Rechtsprechung | §§ 53-266

5. Aufl. 2021

ISBN: 978-3-7073-3518-7

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Dokumentvorschau
Köck/Judmaier/Kalcher/Schmitt - FinStrG | Finanzstrafgesetz, Band 2

§ 244

Marcus Schmitt

Übersicht


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I.
Kommentar zu § 244
A.
Wiederaufnahme des Verfahrens
1

I. Kommentar zu § 244

A. Wiederaufnahme des Verfahrens

1

Die Bestimmungen der § 220 ff FinStrG sind auch im selbständigen Verfahren anzuwenden. Zur Stellung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens ist auch die Finanzstrafbehörde befugt (§ 200 Abs 2 lit a FinStrG).

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