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I. Gezielte Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Berufsausbildung
Ziele der Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Berufsausbildungsgesetz geändert wird (1521 BlgNR 24. GP) sind die Verstärkung der Ausbildungsbeteiligung und die Senkung der Drop-out-Quote bei Lehrlingen durch gezielte Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen.
In diesem Sinne soll in § 19c Abs. 1 BAG nunmehr festgelegt werden, dass dem Lehrberechtigten zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen neben Beihilfen auch ergänzende Unterstützungsstrukturen zur Verfügung gestellt werden können. Zukünftig wären daher gezielte Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen zur Erhöhung der Chancen auf eine erfolgreiche Berufsausbildung und auch zur Anhebung der Ausbildungsbeteiligung insb. in Bereichen mit wenigen Ausbildungsbetrieben oder Lehrlingen im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung anzubieten. Beispielhaft werden in den Erläuterungen Maßnahmen wie Nachhilfe, Information über berufliche Perspektiven, Coaching oder Mediation genannt.
Die konkrete Ausgestaltung der Beihilfen sowie ergänzenden Unterstützungsstrukturen für die Zwecke der Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen soll flexibel in einer Richtlinie des BMWFJ im Einvernehmen mit dem BMASK fes...